Was ist ein Verlustschein?
Aus dem Verlustschein wird für den Gläubiger ersichtlich, in welchem Ausmass der Gläubiger durch Pfändung oder Konkurs befriedigt worden ist. Je nachdem, ob der Ausstellung des Verlustscheines ein Pfändungsverfahren oder ein Konkursverfahren voraus gegangen ist, spricht man von einem Pfändungsverlustschein oder Konkursverlustschein.
Wie lange hat ein Verlustschein Gültigkeit?
Ein Verlustschein verjährt erst nach 20 Jahren. Ist der Schuldner jedoch verstorben, so verjährt der Verlustschein gegenüber den Erben nach einem Jahr, gerechnet ab der Eröffnung des Erbganges.
Ist mit dem Verlustschein die Forderung anerkannt?
Nein! Der Verlustschein bestätigt dem Gläubiger nur die Höhe seiner ungedeckten Forderung nach einer Pfändung oder einem Konkurs. Eine Ausnahme von dieser Grundregel gibt es dann, wenn auf dem Schuldschein ausdrücklich vermerkt ist, dass der Schuldner die Forderung anerkannt hat (zB auf einem Konkursverlustschein).
Kann mit einem Verlustschein ein neues Fortsetzungsbegehren gestellt werden?
Nur innert der ersten sechs Monate ab Ausstellung des Verlustscheines kann der Gläubiger, gestützt auf den Verlustschein, die Fortsetzung der Betreibung begehren. Erhält er noch einmal einen Verlustschein, so muss er neuerlich ein Betreibungsbegehren stellen.
Was ist das Verlustscheinregister?
Hier handelt es sich um ein Register, in welches sämtliche Verlustscheine eingetragen werden. Der Verlustschein bleibt so lange eingetragen, bis er getilgt oder verjährt ist.
Stellt ein Verlustschein einen Rechtsöffnungstitel dar?
Nur der Pfändungsverlustschein – ein Konkursverlustschein nur dann, wenn der Schuldner vor der Konkursverwaltung die Forderung ausdrücklich anerkannt hat.
Geschrieben von: Manuela Grasso